Geht das Regierungspräsidium Missständen in Schlachthöfen nicht nach? Das behauptet ein Fleischkontrolleur – und wurde deshalb gekündigt. Nun befasste sich das Arbeitsgericht mit dem Fall.
FREIBURG. Gütetermin: Umgangssprachlich kündigt der Begriff an, was juristisch nicht zu halten ist. Denn wer zu so einem Termin vor Gericht geladen wird, darf keine Güte erwarten, vielmehr muss er erklären, ob er sich gütlich einigen will. Von beidem, von Güte wie von gütlich, war in der Verhandlung ...