Die Polizei hatte Majd H., den Hauptverdächtigen der Gruppenvergewaltigung in Freiburg, acht Mal observiert. Schon vor der Tat gab es einen Haftbefehl. Ermittler erklären nun, welche Vorkehrungen zur Festnahme des Intensivtäters nötig waren.
Acht Mal hat die Polizei im Zuge verschiedener Ermittlungsverfahren den Hauptverdächtigen der Gruppenvergewaltigung am 14. Oktober in Freiburg observiert. Schon vor der Tat bei der Disco gab es einen Haftbefehl, den die Fahnder aber zunächst nicht vollstrecken konnten, weil Majd H. vorübergehend ...