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Baden-Württemberg

Fragen und Antworten: Was bedeutet das Mannheimer Urteil zur Wahlfreiheit bei Schulen?

Axel Habermehl
  • Mo, 11. Dezember 2017, 19:49 Uhr
    Südwest

BZ-Plus Dürfen Behörden der Wahlfreiheit von Eltern bei Schulen ohne gute Gründe widersprechen? Ein Mannheimer Verwaltungsgericht hat dazu wegweisend entschieden – zugunsten der Eltern aus dem Landkreis Waldshut.

Dürfen Schulbehörden der Wahlfreiheit ...ründe widersprechen? Sie dürfen nicht.  | Foto: dpa
Dürfen Schulbehörden der Wahlfreiheit der Eltern und Schüler über die weiterführende Schule ohne gute Gründe widersprechen? Sie dürfen nicht. Foto: dpa
Eltern entscheiden über den Bildungsweg ihres Kindes, sie können also auch die Schule auswählen. Die Verwaltung ihrerseits kann steuernd eingreifen, um die Kapazitäten der Schulen gleichmäßiger auszulasten. Doch diesem "Schülerlenken" sind nun engere Grenzen gesetzt: Der ...

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