Dürfen Behörden der Wahlfreiheit von Eltern bei Schulen ohne gute Gründe widersprechen? Ein Mannheimer Verwaltungsgericht hat dazu wegweisend entschieden – zugunsten der Eltern aus dem Landkreis Waldshut.
Eltern entscheiden über den Bildungsweg ihres Kindes, sie können also auch die Schule auswählen. Die Verwaltung ihrerseits kann steuernd eingreifen, um die Kapazitäten der Schulen gleichmäßiger auszulasten. Doch diesem "Schülerlenken" sind nun engere Grenzen gesetzt: Der ...