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VGH-Urteil

Keine Gemeinschaftsschule für kleine Gemeinden – oder doch?

Wulf Rüskamp
  • Fr, 29. August 2014, 12:32 Uhr
    Südwest

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Kleine Gemeinden dürfen sich keine Gemeinschaftsschule verschaffen, indem sie für die nötige Schülerzahl Kinder aus Nachbargemeinden aufführen. Aber es gibt ein Schlupfloch.

Parallelklassen sind eine zwingende Vorgabe  | Foto: dpa
Parallelklassen sind eine zwingende Vorgabe Foto: dpa
Der Hoffnung mancher kleinen Gemeinde, sich mithilfe von Schülern aus Nachbargemeinden die Aussichten einer eigenen Gemeinschaftsschule schönzurechnen, hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine klare Absage erteilt. Dies geht aus der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils hervor, das die ...

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