Die von den Basler Behörden 2018 festgelegte Route für den "March against Monsanto" kollidierte nicht mit den Freiheitsrechten.
BASEL (sda). Die von den Basler Behörden 2018 festgelegte Route für den Protestmarsch gegen die Agrochemie-Branche ("March against Monsanto") verletzte die Freiheitsrechte nicht. Das hat das Basler Verwaltungsgericht entschieden.
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