Das Problem ist, dass ein Helm nicht über den Turban passt: Das Bundesverwaltungsgericht weist die Klage eines Sikhs aus Konstanz zurück, der ohne Kopfschutz Motorrad fahren will.
Ein Turban reicht als Ersatz für einen Motorradhelm nicht aus. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Donnerstag. Im konkreten Fall hatte Rolf W., der der Religion der Sikh angehört, gegen die Stadt Konstanz geklagt, weil er mit einem Turban ...