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04. Juli 2012
Keine Prüfung für Naturärzte
Einheitliche Regelung.
LIESTAL. (sda) Naturärzte, die im Baselbiet praktizieren möchten, sollen künftig keine kantonale Prüfung mehr ablegen müssen. Die Regierung hat eine entsprechende Änderung des Gesundheitsgesetzes verabschiedet. Laut der am Dienstag auf der Website des Kantons veröffentlichten Vorlage will die Regierung jedoch die Ausübung der Komplementärmedizin nicht vollständig freigeben. Naturärztinnen und -ärzte sollen nachweisen müssen, dass sie über eine ausreichende Ausbildung verfügen.
Laut der Vorlage ist die Berufszulassung im Bereich der Komplementärmedizin in der Schweiz sehr unterschiedlich geregelt. Die Palette reicht vom Verbot bis zur vollständigen Freigabe. Der Trend gehe jedoch in Richtung einer Liberalisierung.
Naturärzte-Prüfungen gibt es derzeit nur noch in den beiden Basel. In den übrigen Kantonen wurden sie in den vergangenen Jahren abgeschafft. Die Regierung begründet den geplanten Verzicht auf die Prüfung auch mit dem Binnenmarktgesetz sowie mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen.
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Autor: sda



