Ein Berufskraftfahrer hat mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl keinen Erfolg / Autofahrerin wurde bei dem Unfall verletzt.
ST. BLASIEN. Fahrlässige Körperverletzung lautete der Vorwurf, gegen den sich ein 55-jähriger ehemaliger Kraftfahrer vor dem Amtsgericht St. Blasien verteidigte. Richterin Susanne Lämmlin-Daun verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 20 Euro.
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