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Keine Sicherungsverwahrung für Knut S.

Muss man die Öffentlichkeit nicht vor solchen Tätern schützen?

Peter Sliwka

Von

Mo, 09. Dezember 2019 um 18:34 Uhr

Staufen

BZ-Plus Einer der Täter im Staufener Missbrauchsfall ist Soldat; er muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Freiburg lehnt aber eine Sicherungsverwahrung erneut ab. Warum?

Knut S. versteckt sich im Hauptprozess hinter einem Aktenordner.  | Foto: Patrick Seeger
Knut S. versteckt sich im Hauptprozess hinter einem Aktenordner. Foto: Patrick Seeger
Knut S. bleibt die Sicherungsverwahrung erspart. Die 16. Strafkammer des Landgerichts Freiburg kam am Montag einer Forderung der Staatsanwaltschaft im Fall des Unteroffiziers nicht nach, der sich 2017 des zweifachen schweren sexuellen Missbrauchs eines Neunjährigen in Staufen schuldig gemacht hatte. Das Gericht hat die in erster Instanz verhängte Gesamtfreiheitsstrafe zudem um ein halbes Jahr auf siebeneinhalb Jahre reduziert. Der BMW von Knut S. im Wert von rund 15 000 Euro wurde als Tatmittel ...

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