Neue Nutzung für den Knast
Ex-Sicherungsverwahrte sollen in eine therapeutische Anstalt / Freiburg muss Antrag stellen.
FREIBURG. Auf der Suche nach einem neuen Ort für die Unterbringung von aus der Sicherungsverwahrung freigelassenen Straftätern ist die Landesregierung in Wiesloch fündig geworden. Dort soll ein ehemaliges Jugendgefängnis anders genutzt werden.
Erst im Dezember hatten Bundestag und Bundesrat das neue Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (ThUG) beschlossen. Es soll am 1. Januar in Kraft treten und ein Dilemma beenden, in das der Europäische ...