Richter zeigt die rote Karte
Ortenauer Unternehmer haben sich mit falschen Versprechungen strafbar gemacht.
KARLSRUHE. Wer Bürger mit falschen Gewinn- und Geschenkversprechen zum Kauf von Waren verleitet, macht sich strafbar. Dies hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. "Wir zeigen jetzt die rote Karte, nicht nur die gelbe", betonte der Vorsitzende Richter Armin Nack zu Beginn der Verkündung. Die gelbe Karte, das waren für Nack Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht, die rote Karte ist das Strafrecht mit Geld- oder Haftstrafen bis zu zwei Jahren.
Konkret ging es um einen Fall aus der Ortenau. Die Schutterwalder Firma ODD hatte über Jahre hinweg Warenkataloge verschickt und die Kunden, überwiegend ältere Leute, mit Tricks zu Bestellungen verleitet. Teilweise wurde in ...