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Urheberrecht

Tattoo hat Geld zurückgelegt

BZ-Redaktion

Von

Di, 15. April 2014 um 11:54 Uhr

Basel

Ein finanzieller Schaden entstehe dem Basel Tattoo durch das Urteil des Schweizer Bundesgerichts zu Urheberrechtsentschädigungen nicht.

BASEL (BZ). Die Beträge seien mittels Rückstellungen in den vergangenen Jahren ...

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