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09. Dezember 2011
Tutorate gibt’s dank der Studiengebühr, Boote nicht
Seit es Geld für die Verbesserung der Lehre zu verteilen gibt, streiten Rektorate und Studenten um die Verwendung der Mittel.
Die Studiengebühren waren 2007 in Baden-Württemberg mit der Maßgabe eingeführt worden, dass dieses Geld – im Land am Ende insgesamt 135 Millionen Euro im Jahr – nur einem Zweck dienen solle: der Verbesserung der Lehre. Was damit gemeint sei, darum haben sich in den vergangenen Jahren Studentenvertreter und Hochschulleitungen regelmäßig gestritten.
Denn eine weitere Forderung des Gesetzgebers war, dass "im Benehmen" mit einer Vertretung der Studierenden über die Verteilung des Geldes zu entscheiden sei. Verlangt die neue gesetzliche Regelung der grün-roten Landesregierung über den Ausgleich der Studiengebühren aus dem Landesetat ein Einvernehmen mit den Studenten, so ging es bisher nur darum, dass die Studierenden gehört werden. Und die machten etwa an der Universität Freiburg ihrem Unmut oftmals Luft. Ihrer Ansicht nach wurden Studiengebühren dort eingesetzt, wo das Land als Finanzier der Hochschulen ganz ursächlich gefordert war, nämlich wo es um den Grundbestand der Hochschule und ihrer Lehrangebote ging.
Streitpunkte sind etwa die Ausrüstung von Unterrichtsräumen oder die Bezahlung der berufsorientierenden Kurse im Bachelorstudium. Die Universität Freiburg dokumentiert diese Diskussionen auf ihren Internetseiten, andere Hochschulen beschränken sich darauf, nur die Verteilung der Einnahmen aus den Studiengebühren darzulegen. Die Diskussion in diesem Punkt hat sich im Laufe der Jahre beruhigt – nachdem beispielsweise die Universität Konstanz mit der Anschaffung von Segelbooten für den Hochschulsport, vor allem aber die Universität Hohenheim mit ihrer Absicht, die Heizkosten aus Studiengebühren zu bezahlen, für einiges Aufsehen gesorgt hatten.
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Das meiste Geld kommt aber Zwecken zugute, die mit der Lehre in enger Beziehung stehen. So investieren geisteswissenschaftliche Fakultäten gern in Tutorate, also in Begleitveranstaltungen zu Seminaren und Vorlesungen, die von studentischen Hilfskräften bestritten werden. Andere Optionen sind Lehraufträge oder Zuschüsse zu Exkursionen. In den Naturwissenschaften steht oft die Anschaffung technischer Geräte für Praktika an. Bei all diesen Honoraren und Ankäufen meldeten die Studenten immer wieder Bedenken an, ob dies nicht zur Grundausstattung der Hochschulen gehört und deshalb vom Staat direkt zu bezahlen sei. Denn das Wissenschaftsministerium hatte seinerzeit versprochen, dass die Gebühreneinnahmen den Hochschulen ohne Kürzungen ihrer Etats zur Verfügung stehen sollten.
An der Universität Freiburg waren im Gebührenjahr 2011/12 rund zehn Millionen Euro zu verteilen – etwas mehr als drei Prozent ihres Gesamtetats. 5,5 Millionen Euro teilten die elf Fakultäten unter sich auf, 4,1 Millionen gingen an zentrale Einrichtungen der Universität wie Unibibliothek oder Zentren der Lehre und Weiterbildung, und 550 000 Euro wurden in einen Investitionsfonds gelegt, aus dem besonders teure Studiengänge außer der Reihe Finanzhilfen erhalten.
Autor: Wulf Rüskamp
