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Pressekonferenz

Uniklinik: Misshandlungen waren klar zu erkennen

Alexandra Röderer, Live-Ticker: Karl Heidegger, Alexandra Röderer

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Mi, 21. Januar 2015 um 12:44 Uhr

Südwest

Hätte der Tod des Dreijährigen aus Lenzkirch verhindert werden können? Das Jugendamt war eingeschaltet, die Staatsanwaltschaft ermittelte. Die Uniklinik betont, vor der akuten Gefährdung des Jungen gewarnt zu haben und erläuterte das in einer Pressekonferenz.

Drama im Kinderzimmer: Wie konnte es p...en Gewaltakt zu Tode kam? (Symbolbild)  | Foto: dpa
Drama im Kinderzimmer: Wie konnte es passieren, dass ein Dreijähriger im Hochschwarzwald durch einen Gewaltakt zu Tode kam? (Symbolbild) Foto: dpa
Schon im Sommer 2014 gab einen Tatbefund: schwere Verletzungen, eindeutig auf Schläge zurückzuführen; nicht auf einen Sturz von der Schaukel, vom Klettergerüst oder weil der Junge schneller laufen wollte als es seine kleinen Beine zuließen. "Für uns war klar, dass es Misshandlungsfolgen sind", sagt Dr. Ute Spiekerkötter von der Uniklinik Freiburg zu den Verletzungen des Jungen aus Lenzkirch Ende Juli 2014 in einer Pressekonferenz. Ende Juli wurde er von der Kinderärztin in das Krankenhaus überwiesen – wo er nicht zum ersten Mal stationär behandelt wurde.
Ein Jahr zuvor hatte Karsten Häffner, Oberarzt an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, den Bub schon einmal auf dem Behandlungstisch. "Bei einem solch kleinen Kind kann man nicht allzu viel verbale Information erwarten", so der Arzt. Doch schon damals keimte der Verdacht, dass der Bub misshandelt wird. "In der Anamnese hat der Vater zugegeben, das Kind zu schlagen", erläutert die Ärztliche Direktorin Spiekerkötter. Das Jugendamt wurde eingeschaltet, die Eltern seien sehr kooperativ gewesen, hätten mit Ärzten und Jugendamt zusammengearbeitet. Eine Anzeige erfolgte darauf nicht. Erst zwölf Monate später, im Sommer 2014. "Es ist bei uns recht selten, dass wir so eindeutig Kindesmisshandlung melden können, und dass von unserer Seite aus Strafanzeige gestellt wird", sagt Psychologin Isolde Krug.
Ein Befund – aber kein Täter
Doch das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Es gab einen Befund, aber keinen Täter. Laut ...

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