Bringen Asylbewerber Geld mit? Das wird in Baden-Württemberg nicht erfasst. Dabei stehen ihnen Sozialleistungen eigentlich nur dann zu, wenn sie ihr eigenes Vermögen aufgebraucht haben.
Die Gesetzeslage ist klar: Asylbewerber müssen – ähnlich wie Hartz-IV-Empfänger – erst ihr eigenes Vermögen aufbrauchen, bevor sie soziale Leistungen erhalten. In Baden-Württemberg gibt es allerdings keine systematische Erfassung dieser Vermögen. Nur wer zufällig ...