Baselbieter Gericht verurteilt Sterbehelferin zwar wegen Verstößen gegen das Heilmittelrecht, nicht aber wegen vorsätzlicher Tötung.
MUTTENZ (sda/BZ). Die Baselbieter Sterbehelferin Erika Preisig muss nicht wegen vorsätzlicher Tötung einer psychisch kranken Frau hinter Gitter. Das Baselbieter Strafgericht hat die 61-jährige Ärztin, die auch Kopf der ...