Account/Login

Frage & Antwort

Ab wann dürfen Rechnungen in den Schredder?

  • dpa

  • Sa, 16. Dezember 2017, 09:42 Uhr
    Wirtschaft

Wenn sich im Schrank die Aktenordner türmen, sind Verbraucher oft unsicher. Was müssen sie eigentlich wie lange aufbewahren? Und was können sie bedenkenlos entsorgen?

Rechnungen sollte man nicht übereilt wegwerfen.  | Foto: dpa
Rechnungen sollte man nicht übereilt wegwerfen. Foto: dpa
Kassenbons
Sie sind nicht nur Belege über den Zahlvorgang. Kassenbons sind auch ein Nachweis dafür, von wem etwas gekauft worden ist – und wann. "Dies könnte wichtig werden, wenn innerhalb der zweijährigen ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel