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Maulburg

Arbeitsgericht untersagt Streik bei Global Safety Textiles

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  • Mi, 18. Oktober 2017
    Wirtschaft

Das Frankfurter Arbeitsgericht geht mit einem Versäumnisurteil gegen den Arbeitskampf bei GST vor.

Am Montag durfte noch gestreikt werden: GST-Beschäftigte bei Demonstration   | Foto: Michael Gottstein
Am Montag durfte noch gestreikt werden: GST-Beschäftigte bei Demonstration Foto: Michael Gottstein

MURG/MAULBURG. Der Streik bei Global Safety Textiles (GST) hat am Dienstag ein vorläufiges Ende gefunden. Das Arbeitsgericht in Frankfurt untersagte den seit Sonntag laufenden Arbeitskampf. Die IG Metall möchte Einspruch einlegen. "Wir wollen, dass die Entscheidung aufgehoben und unser Grundrecht auf Streik respektiert wird", sagt der südbadische IG-Metall-Chef Marco Sprengler. Bei dem südbadischen Hersteller von technischen Textilien, die vor allem in Airbags zum Einsatz kommen, wird seit Monaten über einen Personalabbau gestritten.

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