Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
11. Februar 2012
Auskünfte sind künftig kostenlos
Behörden müssen Verbraucher über Lebensmittelskandale und Hygienemängel informieren / Bundesrat billigt Gesetz.
BERLIN (AFP). Verbraucher können von September an wesentlich einfacher und in der Regel kostenfrei von Behörden Informationen zu Lebensmitteln, Futtermitteln, Haushaltsgeräten, Möbeln und anderen Gegenständen erhalten. Der Bundesrat ließ am Freitag die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes passieren, wodurch Verbraucher nun leichter bei Behörden Anfragen stellen können.
Bereits seit 2008 bestand die Möglichkeit, Auskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten. Für einfache Auskünfte konnten die Behörden aber Gebühren von fünf bis 25 Euro, für aufwendige Anfragen sogar bis 250 Euro erheben. Mit der Novelle sind nun Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis 250 Euro und Anfragen zu Rechtsverstößen bis tausend Euro Verwaltungsaufwand kostenfrei. Das gilt von September an.Mit dem Gesetz verbunden sind auch schnellere Informationen der Verbraucher bei Lebensmittelskandalen. Bei Rechtsverstößen durch Grenzwertüberschreitungen müssen die Lebensmittelkontrolleure selbst die Öffentlichkeit aktiv informieren. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften oder Verbrauchertäuschungen müssen sie diese ebenfalls zwingend aktiv veröffentlichen, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro für das Unternehmen zu erwarten ist.
Werbung
Zuletzt hatte es einen Skandal bei der bayerischen Großbäckerei Müller gegeben. Deren Produktion nahe München wurde wegen eklatanter Verstöße gegen Hygienevorschriften stillgelegt. Die Behörden hatten aber schon vor dem Stopp der Produktion Hinweise auf Mängel, die nie veröffentlicht wurden. In den Produktionshallen von Müller fanden sich etwa Mäusekot und Kakerlaken.
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kritisierte, auch nach der Novelle liege es im Ermessen der Behörden, die Verbraucher in einem Fall wie dem bei Müller zu informieren.
Warteschleife kostenlos
Telefonkunden werden künftig besser gestellt. Der Bundesrat stimmte am Freitag neuen Regelungen zu. Die Wartezeit bei Hotlines muss vor einem Gespräch genauso wie eine neue Warteschleife bei Weitervermittlung kostenlos sein. Dies gilt bei Anrufen vom Festnetz wie vom Handy. Für diese Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr: So lange müssen zwar die ersten zwei Minuten Wartezeit kostenlos sein, danach dürfen die Unternehmen aber noch kassieren. Schon jetzt können Verbraucher bei Hotline-Anrufen sparen, indem sie die teuren Sonderrufnummern umgehen. Eine Liste mit alternativen Festnetznummern findet sich im Internet unter http://www.0180.info
Wenn Kunden einen Anbieter per Vor-Vorwahl wählen, ist künftig eine Preisansage vor dem Gespräch Pflicht.
Autor: AFP
Autor: afp
