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30. Juni 2012
Berufung gegen Schlecker-Urteil
Neuer Prozess um Kündigung.
EHINGEN (dapd). Arndt Geiwitz, Insolvenzverwalter der Drogeriekette Schlecker, legt nach der erfolgreichen Klage einer entlassenen Mitarbeiterin gegen ihre Kündigung Berufung ein. Begründung: Weder Insolvenzverwaltung noch der Betriebsrat würden einen Fehler darin sehen, "wenn man eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern weiter beschäftigt und dafür eine etwas ältere, ledige Mitarbeiterin ohne Kinder entlässt", sagte ein Sprecher von Geiwitz am Freitag.
Damit trat der Insolvenzverwalter einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn entgegen. Dieses hatte die Kündigung einer ehemaligen Filialleiterin für unwirksam erklärt, den Richtern zufolge war die Sozialauswahl grob fehlerhaft – der Insolvenzverwalter habe keine vollständige Auskunft über seine subjektiven Erwägungen zur Sozialauswahl gegeben.
Die erste erfolgreiche Klage einer Mitarbeiterin zeigt nach Angaben von Geiwitz auch einen Grund für die erfolglose Investorensuche für die Drogeriekette. "Der Anspruch der Frau auf einen Arbeitsplatz geht auf einen Investor über", sagte Geiwitz gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
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Autor: dapd



