Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

11. Februar 2010

Betriebsklima bei Litef schwer gestört

Geschäftsführung des Freiburger Rüstungsunternehmens streitet vor Gericht mit Betriebsräten.

FREIBURG. Beim Freiburger Rüstungsunternehmen Litef GmbH ist das Verhältnis zwischen Betriebsrat und der Unternehmensführung nachhaltig gestört. Im Kern geht es bei der Auseinandersetzung um die Ausgestaltung der Mitbestimmung und den Einfluss der IG Metall im Unternehmen. Der Streit wurde am Mittwoch auch vor dem Freiburger Arbeitsgericht ausgetragen. Dabei gab es zwischen den streitenden Parteien keinerlei Annäherung. Verhandelt wurden zwei einstweilige Verfügungen. In einem Fall sprachen die Richter den Arbeitnehmervertretern Recht zu, im anderen Fall der Geschäftsführung.

Die Geschäftsleitung wollte dem Betriebsrat zum einen verbieten, ein Innovationsprojekt im Unternehmen durchzuführen. Der Hauptvorwurf seitens der Unternehmensführung lautet: Mittels eines im Betrieb verteilten und von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung entwickelten Fragebogens wolle der Betriebsrat zuvorderst den Einfluss der Gewerkschaft IG Metall erhöhen. Dies bestritten die Arbeitnehmervertreter. Es gehe bei dem verteilten Fragebogen hauptsächlich darum, Initiativen zur Beschäftigungssicherung und die Verbesserung der Innovationsprozesse vor Ort einzuleiten. Die Betriebsräte bestritten nicht, dass sie bei der Befragung auf Hilfe aus dem Gewerkschaftslager zurückgreifen. Sie wiesen aber den Vorwurf von sich, dass es sich dabei hauptsächlich um eine gewerkschaftspolitische Kommunikationsstrategie aus der IG-Metall-Zentrale in Frankfurt handle. Zudem werde das Projekt auch von unabhängigen Institutionen wie der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg begleitet und finde bundesweit in zahlreichen Betrieben statt. In der Tat behandelt der Fragebogen überwiegend Themen zur Prozessoptimierung, wie sie bei Mitarbeiterbefragungen üblich sind.

Werbung


Rechtsanwalt Andreas Hornung vom Arbeitgeberverband Südwestmetall argumentierte hingegen, der Betriebsrat führe damit eine unerlaubte Funktion aus und mache sich lediglich zum verlängerten Arm der IG Metall. Der Fragebogen enthalte Suggestivfragen und würde die tarifpolitischen Positionen der IG Metall wiedergeben. Zudem behindere die Befragung eigene, von Seiten der Geschäftsleitung angeregte Innovationsverbesserungen. Die Kammer des Freiburger Arbeitsgerichts entschied in diesem Fall zugunsten der Arbeitgeberseite und untersagte die weitere Verteilung des Fragebogens. Eine Begründung steht noch aus.

Im zweiten verhandelten Streitfall fällte die Kammer eine Entscheidung zugunsten der Betriebsräte. Hierbei ging es um die Verteilung eines Informationsflyers für außertarifliche Beschäftigte, die der Betriebsrat an Beschäftigte verteilte. Dabei hatte der Betriebsrat sich von der IG Metall rechtlich beraten lassen. Zudem habe die Gewerkschaft den Druck der Papiere bezahlt. Dies ist den Arbeitgebervertretern auch weiterhin erlaubt, entschieden die Arbeitsrichter.

Hermann Spieß, Geschäftsführer der IG Metall in Südbaden, nannte das Vorgehen der Litef-Geschäftsleitung absolut unüblich. Seiner Einschätzung nach steht hinter der Vielzahl der Rechtsstreitigkeiten bei Litef das Interesse, die Mitbestimmung und die IG Metall so weit als möglich generell aus dem Betrieb herauszuhalten.

Autor: Dominik Haubner