Der Internetkonzern hatte Wartezeiten in dem Ausflugslokal am Tegernsee falsch angegeben und damit womöglich Gäste abgeschreckt. Der bayerische Gastwirt klagte – und brachte den US-Riesen zum Einlenken.
Es war ein Kampf Davids gegen Goliath, und ebenso ging er aus. Einen Tag vor der Verhandlung erkannte der Internetgigant Google den Unterlassungsanspruch eines bayerischen Gastwirts an. Peter Hubert hatte den Suchmaschinenbetreiber aufgefordert, seiner Meinung nach unwahre Behauptungen über Wartezeiten in seinem Lokal zu ...