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Autos

Bundestag verabschiedet Gesetz für automatisiertes Fahren

  • Tanja Tricarico

  • Fr, 31. März 2017, 00:00 Uhr
    Wirtschaft

Computer am Steuer: Das automatisierte Fahren wirft viele rechtliche Fragen auf. Die soll ein neues Gesetz beantworten, das nun verabschiedet wurde. Aber daran gibt es Kritik.

Surfen während der Fahrt – doch wer haftet, wenn es knallt?   | Foto: Volvo
Surfen während der Fahrt – doch wer haftet, wenn es knallt? Foto: Volvo
E-Mails schreiben, Zeitung lesen, Filme gucken – bei der Autofahrt. Künftig soll sich der Computer um das Schalten, Lenken, Bremsen und Beschleunigen kümmern. Doch das automatisierte Fahren wirft viele rechtliche Fragen auf. Die soll ein neues Gesetz beantworten, aber daran gibt es Kritik.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht vom "modernsten Straßenverkehrsrecht der Welt", von einer Revolution in der Mobilität. Er hofft auf weniger Unfälle, weniger Staus und sicheres Fahren bis ins hohe Alter. Tatsächlich ist Deutschland das erste Land der Welt, das das automatisierte Fahren ohne Sondergenehmigung zulässt. Doch wer übernimmt die Verantwortung, wenn das elektronische System einen Fehler macht? Für den Gesetzgeber ist klar: Wenn der Computer fährt, haftet am Schluss der Hersteller. Doch der Fahrer ist nicht von jeglicher Pflicht befreit. Er muss "wahrnehmungsbereit sein", heißt es im Gesetz. Das bedeutet, er darf die Hände vom Lenkrad nehmen, muss nicht auf die Straße schauen und darf anderen Tätigkeiten nachgehen. Aber der Fahrer muss jederzeit bereit sein, einzugreifen und wieder die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen. Die Systeme müssen sich also leicht abschalten lassen.

Das Gesetz ist am Donnerstag verabschiedet worden, 2019 soll es einer Revision unterzogen werden. Laut Verbraucherschützern ist es nach der ersten Vorlage verbessert worden, aber es gibt weiterhin viel Kritik daran. In ihren Augen könnten sich die Hersteller nach wie vor aus der Verantwortung stehlen, wenn es um die Bedienung des Autopiloten geht. "Die Fahrer müssen in der Betriebsanleitung genau nachlesen, wann das System eingesetzt werden darf und was sie während der automatisierten Fahrt machen dürfen oder was sie lassen müssen", sagt Marion Jungbluth, Mobilitätsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Letztlich bleibe die Hauptverantwortung am Autofahrer hängen.

Weitere Fragen: Wie viel Zeit bekommt der Fahrer, um im Notfall die Kontrolle zu übernehmen? Kann der Computer rechtzeitig reagieren, wenn im Ferienverkehr hinter der Kurve das Stauende wartet? Was passiert im Wohnviertel? Das Kind, das auf der Straße auftaucht, weil es seinem Ball hinterherspringt, ist das Horrorszenario für jeden Autofahrer. Regelungen für den Ernstfall fehlen im Gesetz.

Das vernetzte Auto braucht viele Daten, etwa, um Unfälle zu klären. Ähnlich wie die Blackbox im Flugzeug werden elektronische Speicher verpflichtend. Das Gesetz schreibt vor, dass die Daten für sechs Monate im Auto gespeichert werden. Jungbluth spricht von einer "anlasslosen Vorratsdatenspeicherung", die Grünen vom "gläsernen Autofahrer". Es könnten Bewegungsprofile erstellt werden. Rechtsexperten warnen auch vor Sabotage durch Hackerangriffe und vor Datendiebstahl. Haftungsvorgaben für die Hersteller fehlen auch hier.

Ressort: Wirtschaft

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 31. März 2017: PDF-Version herunterladen

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