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07. Februar 2012
China hat keine Lust auf den Emissionshandel
Verbot für Fluggesellschaften.
PEKING/BRÜSSEL (AFP). Der Streit um den EU-Emissionshandel für die Luftfahrt spitzt sich zu. China hat seinen Airlines die Teilnahme an dem europäischen Klimaschutz-Programm verboten, wie die Regierung am Montag in Peking bekanntgab. Die EU-Kommission verwies auf weitere Verhandlungen, machte aber klar, dass sie notfalls Strafen durchsetzen will.
Chinas zivile Luftfahrtbehörde habe "allen Verkehrsfluggesellschaften in China untersagt, ohne Erlaubnis der zuständigen Regierungsstellen" am EU-Emissionshandel (ETS) teilzunehmen, teilte die chinesische Regierung mit. Staatliche Medien hatten schon vor einem Handelskrieg gewarnt. Auch die USA sind gegen das Einbeziehen ihrer Fluggesellschaften.
Den EU-Emissionshandel gibt es seit 2005. Unternehmen mit hohen klimaschädlichen Emissionen, etwa Kraftwerke, erhalten ein Kontingent an Verschmutzungsrechten. Sind ihre Emissionen höher, müssen sie zusätzliche Emissionszertifikate kaufen; fällt der Schadstoffausstoß geringer aus, können sie sie verkaufen. Ab 1. Januar ist die Luftfahrt in das System einbezogen. Kaufen müssen die Fluggesellschaften für 2012 dabei nur 15 Prozent der Zertifikate, 85 Prozent erhalten sie umsonst. Bisher haben nach Angaben aus Brüssel alle chinesischen Airlines die freien Zertifikate beantragt, nehmen also bereits am ETS teil. Die entscheidende Frist läuft erst kommendes Jahr ab. Am 30. April 2013 müssen die Fluggesellschaften ihre Zertifikate für die 2012 zurückgelegten Flüge vorweisen.
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"Wir werden nicht zurückweichen", reagierte der Sprecher von EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard auf die Ankündigungen aus China. Brüssel könne Strafen verhängen: "Es wird für jede Fluggesellschaft viel teurer sein, sich nicht zu fügen." Für jede Tonne des klimaschädigenden Kohlendioxid (CO2), die ein Flugzeug ausstößt, ohne dafür ein ETS-Zertifikat vorzuweisen, sind 100 Euro Strafe fällig. Es gibt aber auch Alternativen zu den Zertifikaten. Wenn ein Land etwas für den Klimaschutz tut, zum Beispiel nationale Höchstgrenzen für den CO2-Ausstoß einführt, können seine Airlines teilweise vom ETS befreit werden.
Autor: afp
