Account/Login

3-plus-2-Regelung

Das müssen Betriebe wissen, die Geflüchtete ausbilden und weiterbeschäftigen möchten

Barbara Schmidt
  • Sa, 31. August 2019, 16:21 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Plus Wer Geflüchtete ausbilden und beschäftigen will, muss einiges beachten. Das gilt erst recht für Zuwanderer mit geringer Bleibeperspektive. Ein Praxis-Leitfaden für Unternehmen.

Zwei junge Geflüchtete in einer Holzwerkstatt.  | Foto: Monika Skolimowska
Zwei junge Geflüchtete in einer Holzwerkstatt. Foto: Monika Skolimowska
1/3
Das neue Ausbildungsjahr beginnt, aber noch sind viele Lehrstellen unbesetzt. Immer mehr Unternehmen überlegen deshalb, einen Bewerber mit Fluchthintergrund einzustellen. Seit drei Jahren gilt die sogenannte 3-plus-2-Regelung, über die auch Zuwanderer mit geringer Bleibeperspektive, wie Gambier, ausgebildet und weiterbeschäftigt werden können. Als Einstieg ist ein Praktikum möglich. Die BZ erklärt, was Betriebe beachten müssen.
Was ist die 3-plus-2-Regelung?
Sie ermöglicht es abgelehnten Asylbewerbern, in Deutschland eine duale Ausbildung zu machen und anschließend mindestens zwei Jahre im erlernten Beruf zu arbeiten. Allerdings ist der Name "3 plus 2" irreführend, denn die Regelung greift nicht nur bei einer dreijährigen Ausbildung, sondern auch bei ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel