Produktion im Ausland
Der deutsche Mindestlohn gilt nicht immer
Wenn ein Auftrag komplett im Ausland abgewickelt wird, gilt die deutsche Lohnuntergrenze nicht.
LUXEMBURG (dpa). Vergibt der Staat Aufträge an Firmen, schreibt er oft einen Mindestlohn vor. Das Ziel: Lohndumping verhindern. Doch Arbeitnehmer im Ausland haben dabei nicht die gleichen Ansprüche wie Angestellte heimischer Firmen. Falls die Arbeiten komplett im Ausland erledigt werden, kann der Mindestlohn des Auftraggeber-Landes nicht vorgeschrieben werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg klar (Rechtssache C-549/13).
Der Hintergrund: Die Stadt Dortmund hatte einen Auftrag zur Digitalisierung von Akten vergeben. In Nordrhein-Westfalen gilt für öffentliche Aufträge ein Mindestlohn von 8,62 Euro pro ...