Account/Login

Produktion im Ausland

Der deutsche Mindestlohn gilt nicht immer

dpa

Von dpa

Fr, 19. September 2014

Wirtschaft

Wenn ein Auftrag komplett im Ausland abgewickelt wird, gilt die deutsche Lohnuntergrenze nicht.

LUXEMBURG (dpa). Vergibt der Staat Aufträge an Firmen, schreibt er oft einen Mindestlohn vor. Das Ziel: Lohndumping verhindern. Doch Arbeitnehmer im Ausland haben dabei nicht die gleichen Ansprüche wie Angestellte heimischer Firmen. Falls die Arbeiten komplett im Ausland erledigt werden, kann der Mindestlohn des Auftraggeber-Landes nicht vorgeschrieben werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg klar (Rechtssache C-549/13).

Der Hintergrund: Die Stadt Dortmund hatte einen Auftrag zur Digitalisierung von Akten vergeben. In Nordrhein-Westfalen gilt für öffentliche Aufträge ein Mindestlohn von 8,62 Euro pro ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel