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23. Dezember 2008 17:41 Uhr

BZ-Serie Alternative Wirtschaftspolitik

Der Streit um den Mindestlohn

Zwei Gerechtigkeitspositonen.

Friseurinnen, die für wenige Euro pro Stunde die Haare schneiden oder Sicherheitspersonal, das für wenig Geld Nacht um Nacht in und vor tristen Gebäuden verbringt – die Liste derjeniger, die für ein geringes Einkommen viel arbeiten müssen, ließe sich beliebig verlängern. Immer mehr dieser Geringverdiener sind auch auf zusätzliche staatliche Hilfe angewiesen, ihr Einkommen reicht nicht.

Aus dem Blickwinkel der Verteilungsgerechtigkeit spricht einiges für die Einführung von Lohnuntergrenzen
Deshalb werden die Rufe nach staatlichen Mindestlöhnen in Niedriglohnbranchen lauter, zumal viele Betriebe weniger als den Tariflohn zahlen.

Aus dem Blickwinkel der Verteilungsgerechtigkeit spricht einiges für die Einführung solcher Lohnuntergrenzen. Jeder kann auf sie pochen – egal bei welchem Unternehmen man sich bewirbt. Der Empfänger hat die Sicherheit, zumindest ein kleines Stück des zu verteilenden Kuchens zu bekommen und damit von seiner Arbeit leben zu können. Was er aus Sicht der Befürworter auch verdient hat: Diese Leute leisten harte Arbeit. Die Arbeitgeber können sich über die Lohnkosten nicht mehr gegenseitig unterbieten. Auch der Arbeitnehmer, der mangels anderer Qualifikation nur in einer Niedriglohn-Branche tätig sein kann, braucht die Konkurrenz von Mitbewerbern, die für weniger Geld seinen Job machen wollen, nicht mehr zu fürchten.

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Der Streit um den Mindestlohn führt zu einer weiteren Gerechtigkeitsfrage: Wie wird Leistung gerecht belohnt?
Aber gibt es diese Jobs dann überhaupt noch? Gegner des Mindestlohns glauben, dass diese Beschäftigungsmöglichkeiten dann reihenweise wegfallen oder gar nicht angeboten werden, weil es Arbeitgeber gibt, die gar nicht in der Lage oder willens sind, den Lohn in der geforderten Höhe zu zahlen. Leute, die ihren Job trotzdem behalten, würden zwar ein vergleichsweise höheres Einkommen erzielen, andere würden jedoch der Möglichkeit beraubt, überhaupt zu arbeiten. Eine Möglichkeit zur Teilnahme am Markt würde ihnen so verwehrt. Dies ist ungerecht, weil es Chancen einschränkt, sagen die Gegner des Mindestlohns.

Der Streit um den Mindestlohn führt zu einer weiteren Gerechtigkeitsfrage: Wie wird Leistung gerecht belohnt? Gemäß der einen Position ist die Bewertung von Leistung in der Wirtschaft alleine Sache des Marktes und der dort ausgehandelten Preise. Also unabhängig davon, ob jemand körperlich schwer schuftet oder am Schreibtisch sitzend sein Geld verdient. Dies ist auch gerecht, vorausgesetzt keinem wird der Zutritt zum Markt verwehrt und es gibt allgemeingültige Regeln, an die sich alle zu halten haben. Bewertet der Staat bestimmte Leistungen höher ,– beispielsweise durch gezielte Zuschüsse –, ist dieser Grundsatz verletzt.

Kritiker verweisen jedoch darauf, dass Preise und damit Löhne und Gehälter auch das Ergebnis von unausgeglichenen Machtverhältnissen sein können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es nur einen Arbeitgeber – also einen Monopolisten – gibt, der vielen unorganisierten Arbeitern gegenübersteht, die nicht ausweichen können. Hier hat der Arbeitgeber einen hohen Spielraum bei der Lohnfestsetzung.

Autor: Bernd Kramer