Bausparen
Die Sparer haben das Nachsehen
Bundesgerichtshof stellt sich hinter die Bausparkassen / Sie dürfen aus hochverzinslichen Altverträgen aussteigen und Kunden kündigen.
KARLSRUHE. Bausparkassen können für sie ungünstige Verträge nach einer gewissen Zeit kündigen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Der BGH schloss sich damit der Mehrheitslinie in der Rechtsprechung an.
Beim Bausparen gibt es zwei Phasen. In der ersten Phase spart der Kunde bei der Bausparkasse, in der zweiten Phase erhält er von der Kasse ein Darlehen. Die Idee dahinter: In der Sparphase bekommt der Kunde weniger Zins als marktüblich, in der Darlehensphase zahlt er aber auch weniger Zins als üblich. Der Wechsel von der ersten in ...