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09. Februar 2010 00:04 Uhr

Langzeitarbeitslose

Einigung: Jobcenter sollen bleiben

Die Union hat sich im Streit um die Zukunft der Jobcenter überraschend auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen wird künftig stärker in der Hand der Städte und Gemeinden liegen.

  1. Die Union hat sich im Streit um die Zukunft der Jobcenter überraschend auf eine gemeinsame Linie geeinigt. Foto: dpa

BERLIN. Darauf haben sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, Hessens Ministerpräsident Roland Koch und weitere Unionspolitiker am Sonntagabend geeinigt. Um aber auch die bestehenden Jobcenter, die meist das Arbeitslosengeld II auszahlen und neue Stellen vermitteln, rechtlich abzusichern, will die Union das Grundgesetz ändern.

Notwendig geworden ist die Reform, weil das Bundesverfassungsgericht 2007 die von Rot-Grün mit den Hartz-Reformen gegründeten Jobcenter für unzulässig erklärte. Die Richter bemängelten, dass die Bürger nicht mehr wüssten, welche Instanz des Staates welche Entscheidung getroffen habe. So sei auch nicht klar, an wen eine Beschwerde zu richten sei.

Unter dem Stichwort "Unterstützung aus einer Hand" hatte die rot-grüne Bundesregierung die ehemals getrennten Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (Stellenvermittlung, Arbeitslosengeld II) und der Kommunen (Kosten der Wohnung, ergänzende Betreuung) miteinander verschmolzen. Das sollte den Beziehern von Alg II (Hartz IV) schneller wieder zu neuen Arbeitsplätzen verhelfen.

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Diese vom Verfassungsgericht kritisierte Mischverwaltung will die neue Regierung nun ermöglichen, indem sie das Grundgesetz ändert. In den weiter bestehenden Jobcentern, deren Zahl abnimmt, soll sich so kaum etwas ändern. Dort wird ein Mitarbeiter der Bundesagentur beispielsweise weiterhin Stellen vermitteln und eine Beraterin der Stadt den Wohnkostenzuschuss berechnen.

Die Union strebt aber an, die Zahl der eigenständigen kommunalen Arbeitsvermittlungen (Optionskommunen) zu erhöhen, weil sie der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg misstraut. In 170 Landkreisen und mehreren Großstädten, darunter Hamburg und Mannheim, könnten bald die städtischen Verwaltungen die Vermittlung und Betreuung von Hartz-IV-Empfängern komplett übernehmen. Dann würden bestimmte Dienstleistungen nicht mehr von Mitarbeitern der Bundesagentur, sondern von kommunalen Angestellten erbracht. Ob die Qualität der Unterstützung damit steigt, bleibt abzuwarten. Das kann passieren, muss aber nicht.

FDP-Generalsekretär Christian Lindner begrüßte die Richtung der Reform. Dass die Zahl der Kommunen steigt, die die Betreuung in eigene Hände nehmen, liegt den Liberalen am Herzen. Verschnupft äußerten sich FDP-Politiker aber, weil die Union den Kompromissvorschlag alleine aushandelte und den Koalitionspartner erst nachträglich informierte. Für die SPD sagte Generalsekretärin Andrea Nahles, die Sozialdemokraten seien gesprächsbereit. Die Union-FDP-Regierung braucht die Zustimmung der SPD, weil die Änderung des Grundgesetzes einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Im Gegensatz zur Union will SPD-Arbeitsmarktexpertin Anette Kramme die "Ausweitung der Zahl der Optionskommunen eng begrenzen". Diese Bezeichnung tragen die 69 Gemeinden, die schon heute das Arbeitslosengeld II in Eigenregie verwalten. Krammes Argument: Die Qualität der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit in den Optionskommunen sei geringer als in den Jobcentern. Die SPD plädiert außerdem dafür, weder die Zahl der Vermittler, noch das Geld für die Arbeitsförderung zu verringern.

Autor: Hannes Koch