Zwei Elternpaare aus Freiburg und Wittnau fühlten sich im Unrecht. Trotzdem hat das Bundessozialgericht entschieden: Wenn Eltern und Kinderlose die gleichen Rentenbeiträge bezahlen, verstößt das nicht gegen das Grundgesetz.
Eltern müssen bei den Beiträgen zur Rentenversicherung nicht entlastet werden. Das entschied jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen bei den Rentenbeiträgen verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sei deshalb nicht erforderlich. ...