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27. Februar 2013

Gericht stärkt Flugreisende

Entschädigung bei Verspätung

Wenn Passagiere ihren Anschlussflug verpassen und am Zielort mit einer großen Verspätung von drei Stunden oder mehr ankommen, haben sie Anspruch auf Entschädigung.

LUXEMBURG (dpa). Mit diesem Urteil vom Dienstag stärkte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erneut den Verbrauchern den Rücken. Das Gericht stellte klar, dass für eine mögliche Ausgleichszahlung nur die Verspätung am Zielort maßgeblich ist. Ob der Abflug oder einer der Teilflüge dabei womöglich weniger als drei Stunden verzögert ist, spiele dabei keine Rolle. Erst im vergangenen Oktober hatte das Gericht entschieden, dass Airlines bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden ihren Kunden einen Ausgleich zahlen müssen. Schon damals war angedeutet, dass sich die Verspätung auf das Endziel beziehe. Das hat nun der EuGH mit seinem Urteil über mehrteilige Flüge konkretisiert. Das höchste EU-Gericht äußerte sich zu einem Rechtsstreit zwischen einem deutschen Ehepaar und der Fluggesellschaft Air France (Rechtssache C-11/11).

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Autor: xkmn


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