Account/Login

EuGH kippt Honorarordnung

Jörg Buteweg
  • dpa &

  • Fr, 05. Juli 2019
    Wirtschaft

Mindest- und Höchstsätze für Arbeiten von Architekten und Ingenieuren sind nicht rechtens.

LUXEMBURG/FREIBURG. Auf Architekten und Bauherren in Deutschland kommen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs künftig härtere Preisverhandlungen zu. Die bislang geltende deutsche Honorarordnung verstoße gegen EU-Recht, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Rechtssache C-377/17). Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsarbeiten dürften damit bald der Vergangenheit angehören.

SDer EuGH gab damit der EU-Kommission recht, die Deutschland wegen seiner Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagt hatte. Sie sah in der Regelung ein ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel