EuGH kippt Honorarordnung
Mindest- und Höchstsätze für Arbeiten von Architekten und Ingenieuren sind nicht rechtens.
LUXEMBURG/FREIBURG. Auf Architekten und Bauherren in Deutschland kommen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs künftig härtere Preisverhandlungen zu. Die bislang geltende deutsche Honorarordnung verstoße gegen EU-Recht, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) (Rechtssache C-377/17). Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsarbeiten dürften damit bald der Vergangenheit angehören.
SDer EuGH gab damit der EU-Kommission recht, die Deutschland wegen seiner Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagt hatte. Sie sah in der Regelung ein ...