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Urteil zu Rücksendungen

EuGH stärkt Verbraucherrechte im Versandhandel

Finn Mayer-Kuckuk und Agenturen

Von & Agenturen

Do, 23. Mai 2019 um 20:30 Uhr

Wirtschaft

Wer besonders Sperriges bestellt hat, kann bei Mängeln Ersatz oder eine Reparatur verlangen. Dafür muss er die Ware nicht unbedingt zurücksenden, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat.

Das oberste Gericht der EU hat die Rec...erbrauchern im Versandhandel gestärkt.  | Foto: Arno Burgi
Das oberste Gericht der EU hat die Rechte von Verbrauchern im Versandhandel gestärkt. Foto: Arno Burgi

Verbraucher müssen telefonisch oder im Internet bestellte Ware bei Mängeln nicht immer zurückschicken. Bei besonders sperrigen Artikeln kann ein Anspruch auf Reparatur vor Ort bestehen, das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Im Streitfall ging es um ein fünf mal sechs Meter großes Partyzelt. Der Kunde hatte es telefonisch bei einem norddeutschen Hersteller bestellt. Beim Aufbau meinte der Kunde, dass das Zelt Mängel habe. Er ...

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