Urteil zu Rücksendungen
EuGH stärkt Verbraucherrechte im Versandhandel
Wer besonders Sperriges bestellt hat, kann bei Mängeln Ersatz oder eine Reparatur verlangen. Dafür muss er die Ware nicht unbedingt zurücksenden, wie der Europäische Gerichtshof entschieden hat.
Verbraucher müssen telefonisch oder im Internet bestellte Ware bei Mängeln nicht immer zurückschicken. Bei besonders sperrigen Artikeln kann ein Anspruch auf Reparatur vor Ort bestehen, das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.
Im Streitfall ging es um ein fünf mal sechs Meter großes Partyzelt. Der Kunde hatte es telefonisch bei einem norddeutschen Hersteller bestellt. Beim Aufbau meinte der Kunde, dass das Zelt Mängel habe. Er ...