Kunde, Kontoinhaber, Einzahler, Sparer: Eine Seniorin aus dem Saarland fühlt sich mit diesen männlichen Bezeichnungen nicht angesprochen. Sie hat die Sparkasse verklagt. Jetzt prüft der BGH.
Die Seniorin will auch in Formularen als das wahrgenommen werden, was sie ist: als Frau – und hat deshalb ihre Sparkasse verklagt. Am Dienstag prüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Fall (VI ZR 143/17). Das Verfahren mag manchem als Posse erscheinen. Je nach Entscheidung der höchsten deutschen ...