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23. Dezember 2008 17:34 Uhr

BZ-Serie Alternative Wirtschaftspolitik

Gerechtigkeit im Grundgesetz

Der Gesetzgeber kann für soziale Gerechtigkeit eintreten, muss es aber nicht

Das Wort Gerechtigkeit ist im Grundgesetz nur zwei Mal zu finden. Zu Beginn heißt es, die Menschenrechte seien Grundlage unter anderem für Gerechtigkeit in der Welt. Außerdem muss der Bundespräsident in seinem Eid schwören, "Gerechtigkeit gegenüber jedermann" zu üben. Beide Passagen sind nicht sehr bekannt und haben eher poetische Bedeutung.

Zumindest das Existenzminimum der Bürger, die sich nicht selbst helfen können, muss vom Staat gesichert werden
Der Staat und seine Institutionen werden im Grundgesetz nicht explizit zur Herstellung von Gerechtigkeit verpflichtet, denn Gerechtigkeit ist kein juristisch greifbarer Begriff. Wichtig für die Diskussion um Gerechtigkeit sind aber das Sozialstaatsprinzip, der allgemeine Gleichheitssatz und die Ausgestaltung des Grundrechts auf Eigentum.

"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat", heißt es in Artikel 20. Hier ist das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verankert. Es verlangt vom Staat zwar, eine "gerechte Sozialordnung" zu schaffen, so das Bundesverfassungsgericht, lässt aber offen, wie diese aussehen soll. Dies ist dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers überlassen, der sich dabei an der finanziellen Lage des Staatshaushalts orientieren kann. Zumindest muss aber das Existenzminimum der Bürger, die sich nicht selbst helfen können, vom Staat gesichert werden.

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Der allgemeine Gleichheitssatz steht in Artikel 3 des Grundgesetzes: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Er verpflichtet den Staat aber nicht, alle Menschen gleich zu machen oder gar gleiche materielle Verhältnisse herbeizuführen. Ziel ist lediglich die Vermeidung von willkürlicher Behandlung durch den Staat. Allerdings wird dem Gleichheitssatz auch das Gebot entnommen, die Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit zu besteuern. Wer viel verdient, muss deshalb mehr Steuern bezahlen als der Geringverdiener. Das hat einen umverteilenden Effekt, weil aus den Steuern ja auch manche Sozialleistungen bezahlt werden wie etwa das Arbeitslosengeld II.

Das Eigentum ist damit eines der schwächsten Grundrechte des Grundgesetzes
In Artikel 14 steht: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Diese viel zitierte Passage gehört aber auch zu den eher lyrischen Aussagen des Grundgesetzes und hat keine echte juristische Wirkung. Sehr relevant ist dagegen die an gleicher Stelle stehende Formulierung, dass Inhalt und Schranken des Eigentums "durch die Gesetze bestimmt" werden. Das Eigentum ist damit eines der schwächsten Grundrechte des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber kann aus gewichtigen Gründen (etwa Umweltschutz oder zur Verwirklichung des Sozialstaatsgebots) das Eigentum gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen. Der nie genutzte Artikel 15 erlaubt sogar die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Rohstoffen und Fabriken.

Das Grundgesetz ist eindeutig keine sozialistische Verfassung, aber eine sehr demokratische
Diese Instrumente zusammengenommen zwingen den Staat zwar nicht, Gerechtigkeit im Sinne sozialer Gleichheit aller herzustellen. Sie erlauben ihm allerdings, – wenn es politische Mehrheiten gibt -, zumindest relevante Schritte in diese Richtung zu unternehmen. Das Grundgesetz ist eindeutig keine sozialistische Verfassung, aber eine sehr demokratische, die dem gewählten Gesetzgeber viel Freiheiten bei der Gestaltung des Wirtschafts- und Soziallebens in der Bundesrepublik lässt.

Autor: Christian Rath