Bestellerprinzip
Gericht weist Makler zurück
Zwei Wohnungsvermittler hatten einen Eilantrag gegen das Bestellerprinzip gestellt.
HAMBURG/KARLSRUHE (dpa). Kurz vor Einführung des neuen Mietrechts haben Verfassungsrichter Immobilienmaklern die Gelbe Karte gezeigt. Zwei Branchenvertreter scheiterten in Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen das Bestellerprinzip, das zum 1. Juni in Kraft treten soll.
Danach bezahlt derjenige die Maklercourtage, der den Wohnungsvermittler in Anspruch nimmt – in der Regel der Vermieter. Der Deutsche Mieterbund zeigte sich am Mittwoch erleichtert über die ...