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Ärgernis

Restaurant will Gutschein nach Pächterwechsel nicht einlösen – zurecht?

  • So, 16. Dezember 2018, 13:08 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Plus Gutscheine sind gleichermaßen praktikabel für den Schenkenden und den Beschenkten. Doch auch hier lauern Risiken, wie der Fall eines BZ-Lesers aus Bad Krozingen zeigt.

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Ein BZ-Leser aus Bad Krozingen droht mit seinem Restaurant-Gutschein leer auszugehen. (Symbolbild) Foto: dpa
Jedes Jahr vor Weihnachten wiederholt sich das Spiel: Was soll man bloß schenken? Nach Zahlen des Handelsverbands Deutschland (HDE) greifen 51 Prozent der Schenkenden zum Gutschein. Erst dann kommen Kosmetik und Körperpflegeprodukte (44 Prozent), gefolgt von Büchern und Schreibwaren. Viele denken, dass ...

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