Käufer erwirbt das gestohlene Fahrzeug in gutem Glauben – und darf es nach einem Rechtsstreit durch alle Instanzen behalten.
Kriminelle lassen einen Vorführwagen bei einer Probefahrt verschwinden, wenig später verkaufen sie ihn einer nichtsahnenden Familie. Wem gehört das Fahrzeug – dem Autohaus oder den Käufern? Dieses Rechtsproblem war bisher ungelöst, jetzt sorgt der Bundesgerichtshof (BGH) für Klarheit: ...