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Händler trägt Risiko für Autoklau bei Probefahrt

  • dpa

  • Sa, 19. September 2020
    Wirtschaft

Käufer erwirbt das gestohlene Fahrzeug in gutem Glauben – und darf es nach einem Rechtsstreit durch alle Instanzen behalten.

Um ein derartiges Fahrzeug von Mercedes-Benz drehte sich der Streit.  | Foto: Product Communications Mercedes-
Um ein derartiges Fahrzeug von Mercedes-Benz drehte sich der Streit. Foto: Product Communications Mercedes-
Kriminelle lassen einen Vorführwagen bei einer Probefahrt verschwinden, wenig später verkaufen sie ihn einer nichtsahnenden Familie. Wem gehört das Fahrzeug – dem Autohaus oder den Käufern? Dieses Rechtsproblem war bisher ungelöst, jetzt sorgt der Bundesgerichtshof (BGH) für Klarheit: ...

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