Bestimmung
Kein Tiertransport nach Kasachstan
Die EU-Regel ist glasklar: Bei Langstreckentransporten müssen Rinder nach maximal 29 Stunden Fahrt abgeladen, gefüttert und getränkt werden.
Bestimmung
Die EU-Regel ist glasklar: Bei Langstreckentransporten müssen Rinder nach maximal 29 Stunden Fahrt abgeladen, gefüttert und getränkt werden.
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