Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Bundesregierung die Karlsruher Vorgaben erfüllt hat.
KARLSRUHE. Gegner des transatlantischen Handelspaktes Ceta sind am Bundesverfassungsgericht erneut mit Eilanträgen gegen die deutsche Zustimmung zum Abkommen zwischen der EU und Kanada gescheitert. Die Bundesregierung habe alle Karlsruher Vorgaben ...