Account/Login

Wohnen

Kleinreparaturen in der Wohnung dürfen Mieter nicht zu viel kosten

  • Katja Fischer (dpa)

  • Sa, 19. Oktober 2019, 17:07 Uhr
    Haus & Garten

Pro Jahr dürfen kaputte Lichtschalter oder tropfende Wasserhähne nicht mehr als eine Monatsmiete kosten. Eine Einzelreparatur darf nicht viel teurer als 100 Euro sein. Was müssen Mieter wissen?

Wer zahlt für die Reparatur?  | Foto: ullrich
Wer zahlt für die Reparatur? Foto: ullrich
Es sind die kleinen Ärgernisse des Alltags: Der Wasserhahn tropft, das Fenster lässt sich nicht richtig schließen, die Klingel an der Wohnungstür ist defekt. Wer ist in einer Mietwohnung für die Reparatur solcher Dinge zuständig? Und wo liegt ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel