BZ-Telefonaktion
Mehr Geld für die Kindererziehung: Fragen und Antworten zur Rentenreform
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Do, 17. Juli 2014, 17:22 Uhr
Wirtschaft
Zum 1. Juli ist die jüngste Rentenreform in Kraft getreten. Experten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beantworten die Fragen von BZ-Lesern – wir geben einen Überblick.
Frage: Stimmt es, dass verbeamtete Mütter keinen Anspruch auf Mütterrente haben? Ich war in den Jahren 1980,82 und 84, als meine Kinder geboren wurden, im Schuldienst als Beamtin. Diesen Status habe ich aber später aufgegeben und meine Pension wurde in eine Rente umgewandelt. Bis jetzt habe ich noch keinen Bescheid bekommen, ob meine Rente erhöht wird.
Antwort: Ich unterstelle, dass Sie mit dem Satz "Pension wurde in Rente umgewandelt" meinen, dass Sie damals in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wurden. Wenn dem so ist, müssten Sie Rente beziehen und die Kindererziehungszeiten müssten im Rentenbescheid angerechnet worden sein. In diesem Fall erhalten sie den Zuschlag für die drei Kinder. Das erfolgt im Herbst 2014 rückwirkend ab 01.07.2014 automatisch.
Sollte der Fall anders gelagert sein, wäre dies ein Fall für eine persönliche Beratung.
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