Grundsätzlich ist zwar die Kommune dafür zuständig, Schnee und Eis auf Gehwegen zu beseitigen. Üblicherweise hat sie jedoch in ihrer Ortssatzung den Grundstückseigentümern diese Pflicht auferlegt.
Viele Vermieter wiederum wälzen ihre Pflicht per Mietvertrag oder Hausordnung wirksam auf die Mieter um. Nur wenn eine solche vertragliche ...