Neuer Steuerstreit droht
Bundesfinanzhof bemängelt Vorsteuerabzug / Millionen Unternehmer betroffen.
MÜNCHEN (dpa). Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geltenden Regelung zum Vorsteuerabzug bei auch privat genutzten Fahrzeugen von Unternehmern. Das oberste deutsche Steuergericht hat ein von einem Unternehmer angestrengtes Finanzgerichtsverfahren deshalb auf Eis gelegt und den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, teilte der BFH mit. Der Ausgang ist vor allem für Millionen von Kleinunternehmern von erheblicher Bedeutung.
Wenn ein Unternehmer einen Gegenstand nur für unternehmerische Zwecke kauft, darf er die ihm vom Verkäufer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von dem Umsatzsteuerbetrag ...