Nur die Apotheken-Umschau gibt es noch gratis
Bundesgerichtshof urteilt: Wer in der Apotheke ein Rezept einreicht, darf keinerlei Rabatt bekommen.
KARLSRUHE (dpa). Taschentücher und Traubenzucker ade – Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament keine Kleinigkeiten im Cent-Bereich mehr dazubekommen. Auch Mini-Geschenke von geringem Wert sind unzulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Die Interessen von Verbrauchern und Mitbewerbern würden dadurch spürbar beeinträchtigt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. (Az. I ZR 206/17 u.a.)
Verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen in Deutschland überall gleich viel kosten. Schnäppchen-Angebote sind also tabu. Apotheker, die ihren Kunden beim Rezepteinlösen kleine Präsente oder Gutscheine für den nächsten Einkauf in die ...