Mit oder ohne Trauschein – nach einer überraschenden Trennung können die Eltern des Paares große Geldgeschenke zurückfordern. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Nach dem Scheitern einer Ehe ohne Trauschein können die Quasi-Schwiegereltern in Einzelfällen große Geldgeschenke zurückverlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden.
Vor Gericht ...