Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

29. Juli 2009 17:18 Uhr

Neue Regelungen bei Verspätungen

Selbstversuch Fahrgastrechte: Wie schnell ist das Bahn-Formular ausgefüllt?

Seit 29. Juli haben Bahnkunden einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen. Der Verkehrsclub Deutschland findet das dafür notwendige Formular unübersichtlich. Stimmt das? Wir haben den Selbstversuch gemacht.

  1. Seit dem 29. Juli 2009 haben Bahnkunden bei Verspätungen mehr Rechte. Schlüssel zur Fahrpreiserstattung: dieses Formular. Foto: dpa

  2. Foto: dpa-infografik

  3. Kommt der Zug zu spät am Ziel an, können Bahnreisende Geld zurückverlangen. Foto: dpa

  4. Ein Punkt, der beim Ausfüllen des Formulars aufhalten kann: Welche Nummer hat der verwendete Zug? Foto: dpa

Erste Anlaufstelle, um das Papier für den Selbstversuch zu bekommen, ist der Service Point im Freiburger Hauptbahnhof. Der Mitarbeiter will das Formular allerdings nur bei einer tatsächlichen Verspätung herausrücken. Im Reisezentrum gibt es, nachdem der Presseausweis vorgezeigt worden ist, dann ohne Probleme ein Exemplar.

Für den Selbstversuch wird das Ticket einer Reise von Augsburg nach Freiburg im Mai 2009 verwendet. Die Fahrkarten wurde mit der EC-Karte am Automat gekauft. Es wird eine Verspätung angenommen, ohne das deswegen auf einen anderen als den gebuchten Zug ausgewichen werde musste.

14.40 Uhr: Los geht’s. Das Formular ist fünffach gefaltet. Die Adresse des "Servicecenter Fahrgastrechte" ist aufgedruckt. Mitgelieferte Klebestreifen machen aus der 60 Zentimeter langen Ziehharmonika einen Briefumschlag im DIN-Format.

48 nummerierte Felder stehen zum Ausfüllen zur Verfügung. Auf der Rückseite wird erklärt, welchen Informationen die Bahn genau benötigt.

Punkt 1 bis 7: Welche Art der Entschädigung? Verspätung oder Übernachtungskosten, weil der Anschluss schon weg war? Welche Art der Fahrkarte? Ohne zu stocken sind die ersten Angaben gemacht.

Werbung


14.42 Uhr: Punkt 8 bis 13 – auch kein Problem. Start und Ziel, Abfahrtszeit, aber halt – Ankunftszeit? Die tatsächliche? Sicher ist sicher: Blick auf die Rückseite des Formulars. Die geplante ist gemeint.

14.43 Uhr: Die Punkte 14 bis 24 dokumentieren den tatsächlichen Verlauf der Reise.

Hier liegen die Stolpersteine: Die Bahn will alle Zugnummern wissen. Dazu zählen die der eigentlich gebuchten Züge. Dazu kommen die der Züge, die bei einem verpassten Anschluss genutzt wurden – inklusive ihrer fahrplanmäßigen Abfahrtszeiten.
Erster Eindruck: Wer Plätze reserviert hat, ist fein raus. Er findet die Nummern auf den Nachweisen der Platzbuchung. Aber auch solche Reisenden haben die Nummern ersatzweise genommener Züge nicht sofort zu Hand.

Auch im konkreten Fall ist das ein Problem: Bei dem Selbstversuchs-Ticket aus dem Automaten bleibt die Nummer des ICE unklar.

14.44 Uhr: Was nun? Erst mal auslassen und später drum kümmern. Obacht bei Punkt 24: Die exakte, verspätete Ankunftszeit sollten sich Bahnkunden am besten direkt am Reisetag notieren. Schon ein paar Tage nach der Reise kann einem das Kurzzeitgedächtnis eventuell einen Streich durch die Rechnung machen.

14.46 Uhr: Entschädigung in bar oder als Gutschein? Name, Adresse, Bankkonto, Datum, Unterschrift – die Punkte 25 bis 48 sind schnell erledigt.

14.47 Uhr: Bleibt die Frage nach den Zugnummern. Ein Anruf bei der Pressestelle der Bahn in Stuttgart bringt folgende Auskunft: Je vollständiger das Formular ausgefüllt ist, desto einfach die Bearbeitung. Es geht aber auch ohne Zugnummern.

Fazit: Der Aufwand ist überschaubar, das Formular ohne große Probleme verständlich. Das für den Selbstversuch gewählte Beispiel war allerdings nicht sehr kompliziert. Bei mehrfachem Umsteigen und damit verbundenem Verpassen von Anschlusszügen sieht es vielleicht anders aus.

Alternativ zum Papierformular können Bahnkunden ihre Rechte im Internet geltend machen. Zu Verfügung stehen: Lesen Sie auch:
Mehr Rechte für Bahnkundendie Regelungen im Detail

Autor: Peter Disch