Unterstützung
So kann man ganz legal eine ausländische Pflegekraft beschäftigen
Die Nachfrage nach ausländischen Haushaltshilfen zur Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen in Deutschland ist groß. Bei der Beschäftigung gilt es jedoch einiges zu beachten.
Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Ländern. Theoretisch könnten die Helfer also auch aus Spanien und England kommen, tatsächlich kommen sie aber aus Osteuropa. Seit Juli 2015 gilt für Bulgaren, Esten, Kroaten, Letten, Litauer, Polen, Rumänen, Slowaken, Slowenen, Tschechen und Ungarn die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie dürfen in Deutschland in allen Berufszweigen arbeiten, ohne eine Erlaubnis der Arbeitsagentur einholen zu müssen. Die meisten Haushaltshilfen stammen aus Polen oder Bulgarien.
Welche Tätigkeiten sind erlaubt?
Viele meinen, eine Hilfskraft aus Osteuropa ersetze eine Pflegekraft. Das ist ein Irrtum. Die Helfer dürfen neben Hausarbeiten wie Einkaufen, Kochen, Aufräumen ...