Das neue Grundsatzurteil stärkt die Arbeitgeber / Alles in allem aber ausgewogene Rechtsprechung.
ERFURT. Das Streikrisiko für Gewerkschaften ist nach dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Dienstag gestiegen. Arbeitgeber können nach einem rechtswidrigen Streik leichter Schadenersatz einklagen. Die BAG-Rechtsprechung ...