Account/Login

Herkunft von Eiern

Verbraucherschützer werfen Ministerium Täuschung vor

Dominik BloednerJörg Buteweg
  • &

  • Di, 31. Januar 2017, 20:42 Uhr
    Wirtschaft

Obwohl die Stallpflicht wegen der Vogelgrippe im Südwesten nur noch mancherorts gilt, dürfen Eier von Hühnern aus Stallhaltung weiterhin als Freilandeier verkauft werden.

Stall oder Freiland?  | Foto: dpa
Stall oder Freiland? Foto: dpa
Nur noch in bestimmten Gebieten mit erhöhtem Vogelgripperisiko soll im Südwesten eine Stallpflicht gelten. Dies gab das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Dienstag bekannt. Eier von Hühnern aus Stallhaltung dürfen aber weiterhin als ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel